Im Tierschutz reicht es leider nicht nur seine ganze Freizeit, Kraft und Energie einzusetzen. Nein, das Wichtigste, was wir brauchen, ist Ihre finanzielle Unterstützung. Wir brauchen Ihre Hilfe, um helfen zu können. Ohne Mitglieder und Spender können wir nichts bewegen. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich durch Schutzgebühren, Spenden, Patenschaften und Mitgliedsbeiträgen. Wir erhalten keinerlei Zuschüsse. Tierarztkosten, Medikamente, Transport- und Frachtkosten, Benzinkosten, Kauf von Transportboxen, Kastrationsaktionen, Futter, Pensionskosten etc. man könnte der Auflistung noch vieles hinzufügen.
Daher unsere Bitte unterstützen Sie uns durch Spenden:
Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. Spenden gehen dabei meist an eine Organisation wie z. B. einen gemeinnützigen Verein, eine Stiftung, eine Organisation oder eine politische Partei. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistet Arbeit (Zeitspende).
Vereinfachter Zuwendungsnachweis Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das sogar ohne Spendenbescheinigung. Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, kann er aber Spenden unbegrenzt in kommende Jahre “vortragen” und dann von der Steuerschuld abziehen.
Nach § 50 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV) gilt als Nachweis von Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g Einkommensteuergesetz (EStG) an eine gemeinnützige Körperschaft der Bareinzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, sofern der gespendete Betrag 200 Euro nicht übersteigt.
Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben.
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Zu diesen Buchungsbestätigungen gehört auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie z.B. der PCAusdruck bei Online-Banking.
Legen Sie dieses Dokument mit Ihrem Kontoauszug, Buchungs- oder Bareinzahlungsbeleg oder PC-Ausdruck zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt vor.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und so mehr Zeit in unsere Hunde inverstieren zu können werden wir automatisch keine Spendenbescheinigungen bei einem Betrag bis zu 150,00€ ausstellen.
Sollten Sie allerdings trotzdem eine Spendenbescheinigung für eine Summe unter 150,00 € benötigen, schreiben Sie mich einfach an, ich werde Ihnen natürlich gerne einen Beleg ausstellen.
Ihre SOS SchnauzerFamilie
_________________ Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen. (Ernst R. Hauschka)
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
|