Das Problem ist, das in diesem § 11 Tierschutzgesetz unterschiedlichste Sachen zusammen geführt werden. Ein Punkt dazu ist, was ein Hundetrainer alles können muß. Damit beschäftigt sich der Artikel oben.
Da der Begriff "Hundetrainer" keine geschützte Berufsbezeichnung ist und sich deshalb die unterschiedlichsten Leute "Hundetrainer" nannten, hat man hier versucht eine einheitliche Regelung zu schaffen. Herausgekommen ist eine Vorschrift, bei der es viele Ausnahmen und noch größeren Spielraum für die einzelnen Veterinärämter gibt.
Wie der Artikel schreibt, ein schöner, aber mißglückter Versuch. Schaun wir mal, was sich da noch alles tut.
Für mich wichtig, ehrenamtliche Trainer und Leute, die dies nicht gewerblich machen (also kein Geld nehmen) dürfen dies auch weiterhin tun. Somit darf die Sonntagsgruppe weiter kommen und wir dürfen auch gemeinsam üben. Hundetrainer bin ich deshalb noch lange nicht, aber es gibt Leute, die behaupten ich hätte ihnen was beigebracht. Vielleicht bin ich ja Lehrerin.