SOS-Schnauzer-Familie

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 Betreff des Beitrags: Interessantes auf facebook gefunden
BeitragVerfasst: 10 Jul 2013, 13:54 
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Einige sind ja bei facebook angemeldet und können daher den Link lesen. Für die anderen versuche ich dann eine Zusammenfassung. Ab und zu findet man dort interessantes und wissenswertes. So heute:

https://www.facebook.com/permalink.php? ... 1177237723

Es geht in dem Beitrag darum, wer zahlen muss, wenn ein nicht angeleinter Junghund seinem Besitzer nicht gehorcht und trotz Vorwahrung der anderen Hundehalterin zu der angeleinten alten Hündin hinrennt und von ihr zurechtgewiesen wird. Nase des Junghundes ist verletzt - wer zahlt?

Ich habe noch keine Ahnung, welche Lösung die Tieranwältin hier aufführt.

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LG Dagmar


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BeitragVerfasst: 10 Jul 2013, 16:55 
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Ich ergänze mal hier aus versicherungsrechtlicher Sicht.

Nicht jede Hundehaftpflichtversicherung versichert Hunde, auch wenn sie frei laufen - das nur mal am Rande.
Jede Haftpflichtversicherung hat auch eine eingeschränkte Rechtsschutzfunktion. Nämlich in dem Sinn, dass sie unberechtigte Ansprüche abwehren.

Gefährdenshaftung gibt es übrigens z.B. beim Hund, beim Pferd, beim Auto und bedeutet, dass man für einen Schaden haftet, nur, weil man die Gefährdung sein eigen nennt. Kommt also jemand durch Hund, Pferd usw. zu Schaden, weil jemand eine solche gefährliche "Sache" sein eigen nennt, hat der Halter/Besitzer erstmal den Schaden zu tragen, es sei denn, er kann nachweisen, dass sein gefährlicher Besitz den Schaden nicht verursacht hat.
Nun kommt es auf das jeweilige Landesgesetz an, ob die erforderliche Sorgfalt ausgeübt wurde oder nicht.

Zitat:
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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BeitragVerfasst: 10 Jul 2013, 18:22 
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Dann würde das bedeuten, das hier die Frau ( die Tieranwältin) nicht zahlen muss, weil sie ja alles getan hat, den Schaden abzuwenden.
Anderes herum hat die Halterin des Junghundes fahrlässig gehandelt, weil sie ihren Hund frei laufen lässt obwohl er nicht gleich auf Zuruf zurück kommt.

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LG Dagmar


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BeitragVerfasst: 10 Jul 2013, 20:22 
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Das würde mich jetzt auch genau interessieren.

Hatte gestern beim Gassi gehen folgenden Fall, (kommt bestimmt öfter mal vor.)

Mona u. Olga sind heiß. Ich gehe immer mit den drei Damen zusammen. Olga u. Anni an der Leine und Mona rennt hinterher. Als wir wieder am Auto sind und ich die 3 einladen will, steht plötzlich, wie aus dem nichts, ein unkastrierter Rüde hinter uns.
In dem Moment war natürlich Chaos pur. Die Leinen verhedderten sich und Mona hatte natürlich nicht die geringste Lust ins Auto zu springen.
Olga und Mona waren total begeistert und Anni versuchte den Rüden wegzubeißen.
Bis ich es geschafft hatte meine Hunde ins Auto zu kriegen hat es eine Weile gedauert.

Ich war fix und fertig. Was wäre gewesen, wenn Anni in dieser Situation den Rüden gebissen hätte?

Die Halterin hat sich hinterher 1000 x bei mir entschuldigt. Aber bei dem Geruch von den heißen Damen hat sich ihr Hund losgerissen und nichts wie hinter uns her. Kann passieren und es ist ja nichts passiert, aber was wäre gewesen, wenn doch?

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BeitragVerfasst: 11 Jul 2013, 07:52 
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Dass die Anwältin nicht zahlen müsste, ist gar nicht sicher, denn wie gesagt, erstmal haftet sie für jeden Schaden, der durch den Hund entstand.

Tina, dein Fall wäre noch interessanter, weil der Rüde sich ja erst losgerissen hat, WEIL dein Mädel läufig ist. Also hatte seine Halterin ihn ja sogar wohl an der Leine? Wäre es da zu einem Schaden am Rüden gekommen, möchte ich nicht Richter sein müssen. Nach dem reinen Gesetz hättest du aber wohl zahlen müssen, bzw. deine Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflichtversicherung der Rüdenhalterin wohl hätte zahlen müssen, wenn der Rüde deine Hündin in dem Getrümmel gedeckt hätte (so deren Versicherung sowas mit absichert).

Jetzt konstruiere ich mal noch weiter, stellt euch vor, der Rüde in Tinas Fall wäre über die Straße gelaufen, weil Tina eben auf der anderen Straßenseite wäre und der Rüde läuft in ein Auto - nein, ich mache hier nun keine Aussage, wie da dir Rechtssprechung aussehen würde. Das ging mir nur grad so durch den Kopf. Zunächst mal würde aber wohl die Haftpflichtversicherung der Rüdenhalterin für den Schaden am Auto aufkommen. Die würde aber prüfen, in wieweit Tina mit ihrer Hündin den Schaden provoziert hat und ggf. Regress nehmen. Aber wie gesagt, das ist reine Vermutung von mir.



Grundsätzlich gilt aber, erstmal haftet der Hundebesitzer, wenn durch seinen Hund jemand geschädigt wird, egal, ob verschuldet oder nicht - DAS genau ist die Gefährdungshaftung. Es liegt dann an dem Hundebesitzer zu beweisen, dass er alle Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen hat und/oder der Schaden auch passiert wäre, wenn der Hund nicht da gewesen wäre.

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BeitragVerfasst: 11 Jul 2013, 09:13 
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Einfach mal dumm gefragt, ist dann schon gefährlich mit einer läufigen Hündin spazieren zu gehen? Schiesslich gibt es ja viele nicht kastrierte Rüden und selbst die kastrierten finden läufige Hündinnen manchmal auch noch toll.

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LG Dagmar


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BeitragVerfasst: 11 Jul 2013, 11:29 
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Das hieße ja, das man mit einer läufigen Hündin gar nicht vor die Tür darf ohne die Angst zu haben, dass irgendjemand zu Schaden kommt. :? Ich bevorzuge sowieso schon immer Waldwege, bei denen ich weiß, es kommen mir nicht all zu viele Hundehalter entgegen.

Übrigens, ich weiß gar nicht genau ob der Rüde angeleint war oder nicht. Es kann auch sein, dass er frei gelaufen ist. Normalerweise haut er wohl nicht ab.

Ich hatte ja vor ca. einem Jahr schon mal ein ähnliches Problem. Da hatte ich meine Hunde auf einer Wiese laufen und sie tobten miteinander herum.
Ein anderer Hundehalter kam mit seinem Hund auch auf die Wiese und hat uns meiner Meinung nach, erst ein wenig beobachtet. Auf einmal kam sein Hund in unser Rudel reingerannt. Der Besitzer machte keinerlei Anstalten ihn zurückzurufen. Jedenfalls, erst bekam ich einen Schrecken, dann dachte ich, vielleicht geht es ja gut, aber ehe ich reagieren konnte gab es dann eine Beißerei, die wir dann glücklicherweise schnell beenden konnten. Aber trotzdem war der fremde Hund doch verletzt worden.
Die Versicherung entschied dann, dass der andere Hundehalter eine erhebliche Mitschuld trägt und hat dann die Hälfte der TA Kosten übernommen.
Ich habe mich dann nur gefragt, wie man so unverantwortlich sein kann, seinen Hund, ein sehr zierlicher Zwegschnauzer, einfach in ein fremdes Rudel rein laufen zu lassen und hinterher noch überall rum zu erzählen, wie gefährlich unsere Hunde sind.

Wie auch immer, dieser Vorfall hat mich so vorsichtig werden lassen, daß ich unsere Hunde nicht mehr unangeleint irgendwo rumlaufen lasse. Die Einzige, die das Privileg noch hat, ist unsere kleine Mona.

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BeitragVerfasst: 11 Jul 2013, 14:28 
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Tina, nein, das heißt im Grunde, du musst ständig befürchten, dass ein Schaden entsteht, den man deinem Hund zuschreiben könnte :D

Dagmar, ja, es ist eine merkwürdige gesetzliche Regelung

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BeitragVerfasst: 12 Jul 2013, 19:55 
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http://www.bmt-tierschutz.de/nl/03/newsletter.html

Diesen Link hab ich zwar auch auf Facebook entdeckt, ist aber von Facebook losgelöst - es kann ihn also jeder lesen. Der BMT ist der Bund gegen Missbrauch von Tieren.
Die Überschrift dieses Newsletters lautet: "Deutschland, eine Tierschutzwüste?"

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"Man kann auch ohne Hund leben. Es lohnt sich nur nicht" Heinz Rühmann


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BeitragVerfasst: 12 Jul 2013, 19:59 
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Beiträge: 484
https://www.facebook.com/#!/photo.php?f ... =1&theater

Hier geht es um den Fleischverzeht zum Einen, aber um Tierschutz im Besonderen.

Wer nicht bei Facebook ist: besucht mal die Seite http://www.wermachtwas.info
Dort werden Produkte vorgestellt, die bedenkenlos Konsumiert werden können, da sie nichts mit Tierversuchen oder ähnlichem zu tun haben. Es wird aber auch auf Produkte hingewiesen, deren Hersteller / Konzerne eben immer noch Tierversuche durchführen. Tja, da verbannt man Pedigree, Nivea oder Snickers und Mars vom Einkaufszettel - jedenfalls ging es mir so.

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