Dem kann ich nur voll beipflichten. Das war kein netter Besuch der Dame vom Veterinäramt zum Kaffeetrinken und Hundekraulen, das waren mehrere umfangreiche Prüfungen, schriftlich und mündlich. Wobei Sandra Wissen aus allen Bereichen nachweisen musste, nicht nur Sachen, die man im Tierschutz braucht. Gesundheit und Aufzucht von Hunden, Hygienemaßnahmen, Infektionskrankheiten, Verhalten von Hunden, Körpersprache von Hunden und dann noch den umfangreichen Bereich der rechtlichen Vorschriften von Einreisebestimmungen bis hin zu Vorschriften des Tierschutzgesetzes, um nur mal einiges zu nennen. Das kam dann noch zusätzlich, nachdem sie schon den D.O.Q- Test bei einer unabhängigen Prüfkommission bestanden hatte. Nachdem dann auch noch einige formale Bedingungen (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) erfüllt waren, kam dann endlich die Genehmigung zusammen mit dem Kostenbescheid, denn diese Genehmigung gibt es nicht kostenlos.
Sandra ist eine der ersten in Deutschland, die die Genehmigung nach den neuen Vorschriften des § 11 TierSchG bekommen hat. Darüber sind wir alle sehr froh und glücklich. Diese Genehmigung muss man haben, wenn man als Tierschutzorganisation Hunde aus dem Ausland vermittelt.
Herzlichen Glückwunsch Sandra, das hast Du super toll gemacht.